Allgemeine Geschäftsbedingungen

Widerrufsbelehrung und -recht für den Kauf einer Fitnessstudio-Mitgliedschaft online

Widerrufsbelehrung beim Abschluss von Online-Verträgen:

Sie haben das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an Daniel Silva Ruther, Fit forever Fitness, Bahnhofstr. 21a, 85238 Petershausen, info@fit-forever.fitness mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle von Ihnen erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Daniel Silva Ruther, im Folgenden Firma

für Mitglieder der Fit forever Fitness Studios, Deutschland

 

1. VERTRAGSSCHLUSS

 

1.1. Geltung der AGB

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Firma mit den Mitgliedern so weit im Einzelfall nichts anders vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer Fit forever Fitness Studios (nachfolgend: Studios oder einzeln Studio; Personal Training & EMS VR Studio oder EGYM Studio) nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Mitgliedsvertrag berechtigt sind.

 

1.2. Vertragsschluss im Studio

 

Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande.

Ein Online-Vertragsschluss über eine Website ist nicht vorgesehen. Eine Terminbuchung für eine bestimmte Leistung über eine Webseite stellt lediglich ein unverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages im Studio dar. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt vor Ort im Studio über die jeweils terminierte Leistung (z.B. InBody Körperanalyse, Personal Trainer-Stunde). Die Folgen einer Nicht-Inanspruchnahme der terminierten Leistung sind unter Punkt 5. dargestellt

 

1.3. RFID-Chip

 

Das Mitglied erhält bei Vertragsabschluss eines Vertrages, der die Benutzung des EGYM Studios in der Marbacher Str. 1b umfasst einen RFID-Chip des Anbieters EGYM GmbH, der ihm den Zutritt zu dem Studio ermöglicht. Dieser ist bei Beendigung des Vertrages unverzüglich im Studio zurückzugeben.

 

1.4. Besonderheiten für Jugendliche

 

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden. Für Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nur Verträge abgeschlossen werden, die die selbstständige Nutzung des EGYM Studios an der Marbacher Str. 1b ausschließen.

 

2. NUTZUNG DER STUDIOS

 

2.1. Umfang der Studionutzung

 

Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Mitgliedsvertrag Zutritt zu einem Studio oder mehreren Studios und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.

 

Die Firma ist berechtigt, einzelne Studios innerhalb der jeweiligen Öffnungszeit für gesonderte Veranstaltungen, Betriebsurlaube oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern. Die Firma wird die Zeit und Dauer der Sperrung per Rund-E-Mail und im WhatsApp-Status der Firma mindestens 7 Tage vor der Sperrung bekannt geben.

 

2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen

 

Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen in den Studios ist nicht gestattet.

 

2.3 Zutritt mit RFID-Chip

 

Zutritt in das EGYM Studio an der Marbacher Str. 1b erhält das Mitglied ausschließlich durch den RFID-Chip des Anbieters EGYM GmbH. Ohne Mitnahme des RFID-Chips ist der Zutritt in das EGYM Studio an der Marbacher Str. 1b nicht möglich.

Das Personal Training & EMS VR Studio in der Bahnhofstr. 21a wird ohne elektronische Zugangsbeschränkung betrieben.

 

2.4. Hausordnung

 

Die Firma ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

 

2.5. Weisungsberechtigung

 

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen an die Mitglieder zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

 

2.6. Zusatzleistungen

 

Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies im Mitgliedsvertrag oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.

 

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

 

3.1. Umgang mit dem RFID-Chip

 

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des RFID-Chips des Anbieters EGYM GmbH zu sorgen. Einen Verlust des RFID-Chips hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio oder per Telefon zu melden. Ab dem Zeitpunkt der Meldung des Verlusts wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.

 

3.2. Gebühr bei Ausstellung eines Ersatz-RFID-Chips

 

Für die Neuausstellung eines RFID-Chips bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird eine Gebühr von 35,00 EUR fällig. Der alte RFID-Chip verliert mit der Aktivierung des Ersatz-Gerätes seine Gültigkeit.

 

3.4. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten

 

3.4.1. Das Mitglied ist verpflichtet, der Firma bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail- Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von Firma (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post, an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail, an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

 

3.4.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, Bankverbindung, E-Mail-Adresse, etc. der Firma unverzüglich mitzuteilen.

 

3.5. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe des RFID-Chips / Identitätskontrolle

 

Die Mitgliedschaft bei der Firma ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die elektronische Zugangsberechtigung per RFID-Chip ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.

 

Um sicherzustellen, dass die elektronische Zugangsberechtigung per RFID-Chip nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, behält sich die Firma vor, die Identität des Mitglieds durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.

 

3.6. Konsumverbote / verbotene Gegenstände

 

Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder andere Rausch- und Suchtmittel zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Rausch- und Suchtmittel und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Studios mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

 

4. BEITRÄGE

 

4.1. Fälligkeit der Beiträge

 

4.1.1. Ist auf dem Mitgliedsvertrag ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

 

4.1.2. Sind auf dem Mitgliedsvertrag monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

 

4.2. Gestaffelte Preisvereinbarung

 

4.2.1 Es wird ein Staffelbeitrag vereinbart. Damit kann die Firma den monatlichen Mitgliedsbeitrag einmal jährlich mit Wirkung für die Zukunft um maximal 1 EUR inkl. MwSt. pro abgelaufenem Vertragsjahr erhöhen. Das Recht steht der Firma frühestens jeweils nach Ablauf von 12 Monaten seit Vertragsschluss bzw. der letzten Preisanpassung zu. Es bleibt der Firma unbenommen, das Recht nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt, auch unter Addition von in der Vergangenheit nicht geltend gemachten Erhöhungsrechten, jedoch jeweils nur für die Zukunft, auszuüben. Die Preiserhöhungen dürfen nicht dazu führen, dass der angepasste Preis im Verhältnis zu den von der Firma dann erbrachten Leistungen unangemessen ist.

 

4.2.2 Macht die Firma von ihrem Recht auf Preisanpassung Gebrauch, wird sie dies dem Mitglied gegenüber rechtzeitig, spätestens jedoch 6 Wochen vor Geltung des neuen Preises, durch Nachricht an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse oder WhatsApp mitteilen.

 

4.2.3 Die Geltendmachung bzw. Abbuchung des nächsthöheren Staffelpreises berechtigt das Mitglied nicht zur Kündigung. Ein Kündigungsrecht aus anderen Gründen bleibt hiervon unberührt.

 

4.3 Mitgliedschaftsbeiträge EGYM Studio

 

Die Mitgliedschaftsbeiträge werden nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf den monatlichen Höchstsatz (entspricht dem Mitgliedschaftsbeitrag einer 6-Monate Mitgliedschaft) angepasst.

 

Es kann jederzeit ein neuer Vertrag mit Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit geschlossen werden, wodurch eine günstigere Mitgliedschaft dauerhaft ermöglicht wird.

 

4.4. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

 

Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der Firma hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen.

Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

 

4.5 Zahlungsverzug

 

4.5.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die Firma sich das Recht vor, dem Mitglied Bearbeitungsgebühren für Rückbuchungen sowie Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter können neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten fallen.

 

4.5.2. Sind auf dem Mitgliedsvertrag monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die Firma berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Weiterhin ist die Firma in diesem Falle berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

 

5. TERMINABSPRACHEN / TRAININGSORTE / TRAININGSEINHEITEN UND VERFALL

 

5.1. Trainingsorte und Personaleinsatz

 

5.1.1. Das von den Mitgliedern selbstständig durchzuführende EGYM-gestützte Zirkeltraining findet in Petershausen an der Marbacher Str. 1b statt. Die Mitglieder sind hierzu berechtigt die Räumlichkeiten während der Öffnungszeiten zu betreten und die EGYM-Geräte, sowie Cardio-Geräte zum Training zu nutzen.

 

5.1.2. Eine Einführung in die Nutzung der Cardio-Geräte und der Geräte zum EGYM-gestützte Zirkeltraining wird zu Beginn der Mitgliedschaft durch die Firma und deren Erfüllungsgehilfen durchgeführt. Ohne eine solche Einführung ist die Nutzung der Geräte nicht gestattet. Mitarbeiter der Firma sind sonst nur zu den auf der Webseite angegebenen Servicezeiten vor Ort.

 

5.2. Trainingseinheiten im Personal Training & EMS VR Studio

 

5.2.1. Das Training findet während der Haupttrainingszeiten in der Bahnhofstr. 21a statt. Die Anzahl der pro Woche im Vertrag enthaltenen Trainingseinheiten im Personal Training & EMS VR Studio sind dem jeweiligen Mitgliedsvertrag zu entnehmen.

 

5.2.2. Eine terminierte und nicht eingehaltene Trainingseinheit gilt als verbraucht und wird nicht erstattet, wenn diese nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt und neu für die laufende Woche terminiert wird. Eine nicht genutzte wöchentliche Trainingseinheit kann nicht in die nächste Woche mitgenommen werden und verfällt, soweit nicht ein anderes ausdrücklich vereinbart wird. Zusätzliche Wochentermine können gegen Aufpreis hinzugebucht werden und müssen zum jeweiligen Termin einzeln bezahlt werden. Es gelten die auf der Webseite ausgewiesenen Preise für Einzelstunden.

 

5.2.3. Die Trainingseinheit beginnt zum vereinbarten Termin. Für das EMS-Training bedeutet das, dass das Mitglied bereits zuvor den EMS-Anzug angelegt haben muss. Es wird daher empfohlen mindestens 10 Minuten vor Trainingsbeginn im Studio vor Ort zu sein, wenn das Mitglied die Möglichkeit des Kaufes eines eigenen EMS-Anzug nicht in Anspruch nimmt. Eine Verspätung vermindert die Trainingszeit entsprechend.

 

6. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

 

6.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

 

6.1.1. Ein Vertrag im Personal Training & EMS VR Studio hat zunächst die auf dem Mitgliedsvertrag angegebene Mindestvertragslaufzeit von sechs (6) Monaten (nachfolgend: Mindestlaufzeit).

Der Vertrag im EGYM Studio hat zunächst die von dem Mitglied ausgewählte Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, 12 Monaten oder 6 Monaten.

 

6.1.2. Soweit auf dem Mitgliedsvertrag nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die jeweilige Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der Firma fristgerecht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Eine Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit möglich. Für die Kündigung gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Es wird auf die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags gemäß Punkt 4.3 hingewiesen.

               

6.1.3. Bei wesentlichen Veränderungen des Vertrags und Abschluss eines neuen Vertrags beginnt die Mindestlaufzeit stets von vorne zu laufen.

Als wesentliche Änderung eines Vertrags im Personal Training & EMS VR Studio gelten die Aufnahme sowie die Beendigung der Vertragsoption des Relax-Programms und der vergünstigten Option auf Nutzung des EGYM Studios.

 

6.1.4 Die Option auf vergünstigte Nutzung des EGYM Studios für Mitglieder mit Vertrag im Personal Training & EMS VR Studio gilt nicht als eigener Vertrag. Die Vertragsbeendigung des Vertrags im Personal Training & EMS VR Studio hat zur Folge, dass diese Option erlischt.

 

6.2. Stilllegung des Vertrages

 

6.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag einmal halbjährlich und maximal für vier volle Wochen stilllegen. Dies gilt nur für, dass Personal Training & EMS VR Studio.

 

6.2.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist der Firma mindestens fünf Werktage vor dem Ende des Monats, der dem Monat vorausgeht, in welchem die Stilllegung erfolgen wird, durch das Mitglied bekannt zu geben. Eine Stilllegung kann nur für volle Wochen (Montag bis Sonntag) genommen werden.

[Zur Veranschaulichung: Eine Stilllegung für die zweite Woche im Juni muss der Firma spätestens fünf Werktage vor dem Ende des Monats Mai angezeigt werden]

 

6.2.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der anteiligen Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen in den Studios der Firma nicht in Anspruch nehmen.

Für die Inanspruchnahme der Möglichkeit einer Stilllegung wird eine einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 EUR fällig.

 

6.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht für die Restlaufzeit nicht, wenn bereits eine Kündigungserklärung von einer Seite der anderen Seite zugegangen ist, oder die Firma zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

 

6.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung

 

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

 

6.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied

 

Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform zu erklären bzw. anzuzeigen.

 

7. HAFTUNG DER FIRMA

 

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma nur bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes, sowie bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen letztgenannten Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der Firma auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen der Firma.

 

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

8.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

 

Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die EU-Kommission folgende Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet: www.ec.europa.eu/consumers/odr.

 

Die Firma ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

 

8.2. Änderungen dieser AGB

 

Die Firma ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Firma wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

 

8.3. Aufrechnungsverbot

 

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen oder solchen Forderungen gegen die Firma aufrechnen, die in einem synallagmatischen Verhältnis zur Gegenforderung stehen.

 

8.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

 

9. Datenschutz

 

9.1. Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Bei den von uns erhobenen, zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten handelt es sich um Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung und Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert.

 

9.2. Es werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.

 

9.3. Die oben angegebenen Daten werden in der Form lediglich für die Dauer des laufenden Vertrages gespeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden nur die Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und nach deren Ablauf automatisch gelöscht. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist Daniel Silva Ruther, Mooswiesenring 38, 85238 Petershausen, per E-Mail: info@fit-forever.fitness.

 

9.4. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung der Dienste und Anwendungen von EGYM finden Sie in den EGYM Datenschutzhinweisen (https://www.egym.de/datenschutz).

 

9.5. Das Recht auf Auskunft (es entstehen dem Mitglied dadurch keine Kosten wie Porto bzw. Übermittlungskosten), ein Berichtigungsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, gespeicherte Daten herauszuverlangen, um sie bei einem anderen Verantwortlichen speichern zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit) besteht nach den gesetzlichen Regelungen.

 

9.6. Das Mitglied hat bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

 

III.  Zehnerkarte

1.   Die Zehnerkarte Personal Training wird im Voraus bezahlt und gilt für zehn Personal Trainingseinheiten zu je 60 Minuten Trainingszeit

 

2.   Die Zehnerkarte ist Personen gebunden und nicht übertragbar. Nach Absprache besteht die Möglichkeit ein vergünstigtes Gruppen- oder Paarzehnerkarte

 

3.   Termine werden je nach Verfügbarkeit in direkter Absprache vergeben, wobei kein Anspruch auf eine bestimmte Trainingszeit besteht.

 

4.   Die Zehnerkarte beinhaltet kein Coaching.

 

5.   Das Training findet aussschließlich an der Bahnhofstr. 21a statt.

 

6.   Die Trainingseinheiten sollten aus eigenem Interesse (Trainingserfolg) möglichst zeitnah, hintereinander weg beansprucht werden.